FAQ

Sie haben Fragen zum Thema Fettabscheider?

Hier finden Sie die Antworten zu häufig gestellten Fragen. Es sind noch Fragen offen? Wir helfen Ihnen weiter. Wenden Sie sich dafür gerne an unsere Kolleginnen und Kollegen unter +49 (0) 2592-210 400 oder per Mail an fettabscheider@refood.de.

Eine Fettabscheideranlage scheidet das Fett nach dem physikalischen Schwerkraftprinzip aus dem anfallenden Abwasser des Küchenbetriebes ab. Somit ist gewährleistet, dass kein Fett in das öffentliche Kanalnetzwerk eingeleitet und die geltenden Einleitungsbestimmungen eingehalten werden (siehe Schaubild).

Jeder der gewerblich Speisen zubereitet oder verarbeitet und bei dem somit fetthaltiges Abwasser produziert wird.

– Innenliegend/freistehend: Diese Anlagen sind meist frei im Keller oder Nebengebäuden aufgestellt. Hier gilt es besonders die Gegebenheiten vor Ort zu prüfen, gibt es einen freien Zugang mit dem Saugschlauch zur Anlage, sowie einen Stellplatz für den Saugwagen um so einen reibungslosen Entsorgungsablauf zu gewährleisten. Einige Anlagen verfügen auch idealerweise über einen Außenstutzen zur Absaugung.

– Außenliegend/erdverbaut: Hierbei handelt es sich um Anlagen die im Boden verbaut sind, meistens ist nur der Schachtdeckel von außen erkenntlich. Auch hier gilt es die Entsorgungssituation vor Ort zu prüfen. Der Saugwagen muss einen geeigneten Stellplatz, sowie freien Zugang zur Anlage erhalten.

– Mobile Fettabscheideranlagen (Untertischabscheider): Hierbei handelt es sich um mobile Anlagen, meist mit einem Füllvolumen unter einem 1 cbm. Diese Anlagen stehen allerdings meist im Konflikt mit den bestehenden Hygieneverordnungen. Sollten Sie eine mobile Abscheideranlage betreiben, kommen Sie gerne bei weiteren Fragen direkt auf uns zu. Bitte beachten Sie hierzu auch Frage 21.

Die Daten der Fettabscheideranlage finden Sie auf dem Typenschild, welches meist am Abscheider befestigt ist. Bei erdverbauten Anlagen hängt das Typenschild in der Anlage. Ggf. können Sie auch vorherigen Leistungsnachweisen die Entsorgungsmenge entnehmen

⇒ Falls keine Daten vorliegen helfen Bilder der Anlage, um den Entsorgungsumfang vorab einschätzen zu können

Vor der Inbetriebnahme der Anlage ist eine Generalinspektion nach 4040-100 durchzuführen.

Es muss ein freier Zugang zur Anlage gewährt sein. Siehe dazu folgende Punkte:

  • Es muss einen Stellplatz für den Saugwagen geben.
  • Maße der Saugwagen: L: 7,56m – 10,00m  B: 2,50m  H: 3,40m – 3,70m  Gewicht: 18,0t – 32,0t.
  • Schlauchlänge: 20m. Verlängerungen bis zu 80m möglich.
  • Saugleistung: -0,5 Bar Unterdruck.
  • Die regelmäßige und fachgerechte Entsorgung der Fettabscheiderinhalte (Bitte beachten Sie dazu die DIN 4040-100, Ihre kommunale Abwassersatzung, sowie das Wasserhaushaltsgesetz.
  • Das Führen eines Betriebstagebuchs (DIN 4040-100 Pkt. 10.6 Betriebstagebuch).
  • Eigenkontrolle der Anlage (DIN 4040-100 Pkt. 10.3 Eigenkontrolle).
  • Die Durchführung der jährlichen Wartung und fünf jährlichen Generalinspektion (DIN 4040-100 Pkt. 10.4 Wartung sowie Pkt. 10.7 ff. Generalinspektion).
  • Als Erzeuger/Besitzer von Abfällen ist man zur fachgerechten Entsorgung der Abfälle verpflichtet (Kreislaufwirtschaftsgesetz. KrWG und Abfallgesetz AbfG).
  • Die Anlage ist so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden (Wasserhaushaltsgesetz).
  • DIN EN 1825 Abscheideranlage für Fette. Teil 1: Bau- Funktions- und Prüfgrundsätze, Kennzeichnung und Güteüberwachung. Teil2: Wahl der Nenngröße, Einbau, Betrieb, Wartung.
  • DIN 4040-100. Soweit durch Verordnungen oder sonstige Auflagen nichts anderes bestimmt ist, sind die Abscheider einmal im Monat zu entleeren und zu reinigen.
  • Kommunale Entwässerungssatzungen.

Laut DIN 4040-100 ist die Entsorgung einmal im Monat vorgeschrieben. Sondergenehmigungen können bei der zuständigen Behörde eingeholt werden. Einmalige Entsorgungen können ebenfalls beauftragt werden.

Es wird eine Sichtkontrolle der Innenwandflächen, Feststellung des Zustandes der Innenbeschichtungen des Schlammfangs, sowie des Fettabscheiders durch einen Sachkundigen durchgeführt. Im Anschluss wird ein Wartungsbericht erstellt. Die Dienstleistung erfolgt nur gleichzeitig mit einer Fettabscheiderentsorgung für die separate Kosten anfallen.

Eine Generalinspektion ist eine umfangreiche Prüfung der Abscheideranlage. Es erfolgt die An- und Abfahrt der Gerätetechnik mit Baustelleneinrichtung, sowie der Einsatz der Dichtheitsprüftechnik inkl. Absperrelementen. Anschließend folgt die Überprüfung der Bemessung der Abscheideranlage, die Überprüfung der Vollständigkeit und Plausibilität der Aufzeichnungen im Betriebstagebuch und die Erstellung eines Prüfberichtes inkl. Eintragung in das Betriebstagebuch.

Um die Generalinspektion durchführen zu können, muss sich die Anlage im geleerten Zustand befinden. Dienstleistung erfolgt nur gleichzeitig mit einer Fettabscheiderentsorgung für die separate Kosten anfallen. Der Küchenbetrieb muss während der Durchführung stillstehen.

Spülen der Grundleitung: Hierbei handelt es sich um ein Spülen der fettführenden Zulaufleitung mittels HD-Gerät vom Fettabscheider aus. Im laufenden Betrieb gibt es nach und nach immer mehr Fettablagerung in der Leitung von der Küche zur Anlage, daher empfehlen wir ein Spülen der Grundleitung einmal im Jahr, vorzugsweise halbjährlich, durchführen zu lassen, um ein Verstopfen der Zulaufleitung zu vermeiden.

Grundreinigung: Die Grundreinigung ist eine umfangreiche Intensivreinigung der Abscheideranlage, welche über das reguläre Ausspritzen der Innenwandflächen hinaus geht. Auch hier gibt es keine festen Regelungen, wir empfehlen einmal im Jahr eine Grundreinigung durchführen zu lassen, um hartnäckige Inkrustierungen zu entfernen und Schäden an der Anlage vorzubeugen/zu vermeiden.

In der Regel lässt sich nach Rücksprache mit der Fettabscheiderfachabteilung eine zeitnahe Entleerung vereinbaren.

Sprechen Sie uns gerne über fettabscheider@refood.de an oder telefonisch unter 02592 / 210 – 400

Die Verfügbarkeit der Notentsorgung ist abhängig von der Auslastung des eingesetzten Entsorgers und kann dementsprechend nicht garantiert werden.

Bei der Dauer der Entsorgung kommt auf das Volumen der Anlage und die Gegebenheiten vor Ort an. Zu einem Mehraufwand kann es bei stark verschmutzten Anlagen, ausgehärteten Inhalten, zu langen Entsorgungszyklen oder bei eingeschränktem Zugang zur Anlage kommen.

Nein, eine Entsorgung der Fettabscheiderinhalte ist kostenpflichtig.

Neuere Anlagen verfügen oftmals über eine Digitalanzeige, welche auch Störmeldungen, beispielsweise bei zu hoher Fettschichtdicke oder anderen Defekten der Anlage anzeigt. Ggfs. ist als Maßnahme eine reguläre Entsorgung ausreichend. Dennoch empfehlen wir Ihnen den zuständigen Servicetechniker der Anlage bzw. den Hersteller zu kontaktieren.

Sollte die Hebeanlage defekt sein, muss hier ein Servicetechniker des Herstellers kontaktiert werden. Ist der Pumpenschacht ebenfalls mit Fett vollgelaufen, kann dieser falls technisch möglich entleert werden, soweit dies die Gegebenheiten vor Ort zulassen.

Grund für eine Geruchsbelästigung kann zum einen eine nicht vorhandene/defekte Abluftleitung sein. Weitere Möglichkeiten sind, ein nicht ausreichender Entleerungsintervall oder dass sich bereits Fett in der Zulaufleitung abgesetzt hat.

Im Betriebszustand ist die Anlage stets bis zur maximalen Füllhöhe mit Wasser gefüllt. Nach erfolgter Entleerung, wird die Anlage ebenfalls wieder bis zur maximalen Füllhöhe mit Wasser befüllt. Da es sich bei Abscheideranlagen um kein geschlossenes System handelt, können die Anlagen im ersten Schritt nicht voll sein bzw. überlaufen.

Sollte die Anlage unzureichend geleert werden, nimmt die Fettschichtdicke immer weiter zu. Dies führt zu einem verfetten der Anlage und resultiert in einer Verstopfung der Ab- oder Zulaufleitung. Es entsteht ein Rückstau. Häufigster Grund hierfür sind zu hohe Entsorgungsintervalle, sowie das Versäumen die Leitungen regelmäßig zu spülen.

Da ein Überlauf der Anlage nur entsteht, wenn eine Verstopfung vorliegt, sollte umgehend der Küchenbetrieb eingestellt werden, bzw. dafür gesorgt werden, dass kein weiteres Abwasser entsteht und eingeleitet wird. Zudem sollte schnellstmöglich ein Kanaldienst beauftragt werden, um eine Reinigung der Leitungen durchführen zu lassen.

⇒ Der vorliegende Mangel sollte umgehend behoben werden, da die Inhalte stark infektiös sind und laut Hygieneverordnung keinerlei Kontakt zum Küchenbereich bestehen darf.

Nein, da die Abscheiderinhalte stark infektiös sind, verstößt der Betrieb einer Fettabscheideranlage im Küchenbereich gegen die geltenden Hygieneverordnungen. Bitte lassen Sie den Betrieb einer Fettabscheideranlage in der Küche von der zuständigen Behörde (Lebensmittelüberwachung bzw. Veterinärämter) prüfen.

  • Anschrift Rechnungsempfänger und Leistungsort
  • Bauart und Größe der Anlage
  • Gewünschter Entleerungsintervall
  • Gewünschter Entsorgungsbeginn
  • Ggf. Besonderheiten vor Ort

⇒Auf dem einfachsten Weg das Bedarfsformular nutzen: hier
Oder besuchen Sie unsere Homepage 

  • Terminabsprache durch die Disposition.
  • Anfahrt durch ein geprüftes Spezialfahrzeug.
  • Abstellen des Saugfahrzeuges in Nähe des Abscheiders.
  • Öffnen der Abscheideranlage.
  • Absaugung der Abscheiderinhalte.
  • Ausspritzen der Innenwände.
  • Wiederbefüllung des Behälters mit Frischwasser (wird vom Auftraggeber übernommen).
  • Verschließen der Anlage.
  • Erstellung des Leistungsscheins.

Sollten Sie Ihren Betreiberpflichten nicht ordnungsgemäß und regelmäßig nachkommen, wird die Anlage dauerhafte Schäden nehmen und überlaufen. Dies hat enorme Entsorgungs- und Sanierungskosten zur Folge. Zudem drohen Bußgelder/Sanktionen bis hin zum Entzug der Gewerbelizenz durch die zuständige Behörde.

Eine Hebeanlage ist ein unterstützendes Pumpsystem. Hebeanlagen werden benötigt, wenn der Fettabscheider tiefer als das örtliche Kanalnetzwerk aufgestellt ist umso das „gereinigte“ Wasser auf das Kanalnetzniveau zu pumpen. Oder, wenn ein Höhenunterschied zum Entsorgungsfahrzeug überwunden werden müssen.

Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass ein Betriebstagebuch geführt wird. Hier werden Entleerungen und Zusatzleistungen wie die jährliche Wartung oder die fünf jährliche Generalinspektion dokumentiert. Die Einträge sind von einem Sachkundigen vorzunehmen.

Die Fettabscheiderinhalte werden nach der Entsorgung mit dem Saugfahrzeug zu entsprechenden Verwertungsstellen gebracht. Hier werden die Inhalte dann fachgerecht in den Biogasanlagen oder Klärwerken zu Energie und Wärme.

Anfallende Speisereste in Zubereitungs- bzw. Produktions- oder Gastronomieküchen werden am Verarbeitungsort zerkleinert und mit Wasser vermengt, danach gelangen sie über ein Rohrleitungssystem in den Auffangbehälter. Die in dem Behälter befindliche homogene Masse wird vom Entsorgungsfahrzeug abgesaugt und der Verwertung in Biogasanlagen zugeführt.

Dies kommt auf die Größe der Anlage, sowie die anfallenden Abfall Mengen an. Anders als ein Fettabscheider ist eine Nassmüllanlage ein geschlossenes System und hat ein dementsprechendes maximales Füllvolumen.

Ja, allerdings müssen Anfragen zur Nassmüllentsorgung vorab zwecks der Umsetzbarkeit individuell geprüft werden.