Ihr Ansprechpartner rund um Ihren Fettabscheider

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UNSER SERVICE

KOMPETENTE
ENTSORGUNG

Unsere Vertragspartner reinigen nach höchstem Entsorgungsstandard. Für die Entsorgung werden Spezialfahrzeuge eingesetzt.

INDIVIDUELLER
RHYTHMUS

Wir passen die Entsorgungsintervalle Ihren Bedürfnissen an.

DEUTSCHLANDWEITER
SERVICE

DEUTSCHLAND-
WEITER SERVICE

Unser Logistiknetzwerk bietet Ihnen einen bundesweiten Entsorgungsservice von Fettabscheiderinhalten an.

PERSÖNLICHE
BERATUNG

Gerne beraten wir Sie telefonisch oder auch persönlich vor Ort. Unser fachkundiges Expertenteam freut sich bereits auf Sie!

NACHHALTIGES
RECYCLING

Die ­­Fettabscheider­inhalte werden zu umweltfreundlichen Energieträgern aufbereitet. Aus den Fettrückständen wird nachhaltiger Strom und Biokraftstoff gewonnen.

WELCHE AUSWIRKUNGEN HABEN FETTE AUF DIE KANALISATION?

Fette, die in die Kanalisation gelangen können erhebliche Schäden verursachen:

  • Fettablagerungen in der Kanalisation können zu Verstopfungen führen

  • Idealer Nährboden für Ungeziefer und Krankheitserreger

  • Beschleunigen Korrosionen durch aggressive Fettsäuren

  • Enorme Geruchsbelästigungen

Deshalb sind Betriebe, in denen fetthaltiges Abwasser anfällt, verpflichtet einen Fettabscheider einzubauen und das Schmutzwasser vorzubehandeln, bevor es die Kanalisation erreicht.

GESETZLICHE VORSCHRIFTEN

Für den Betrieb eines Fettabscheiders gelten die EU Normen DIN EN 1825-1 und DIN EN 1825-2 sowie die nationale Vorgabe der DIN 4040-100. Diese verbindlichen Vorschriften definieren die allgemeine Pflicht zum Unterhalten eines Abscheiders, dessen Aufbau und Arbeitsweise. Weitere lokale Vorschriften können Grenzwerte und weitere Maßgaben für die Einleitung von Wasser in öffentliche Abwasseranlagen festlegen.

Jeder Gewerbetreibende, den die Verpflichtung zur Vorreinigung von Abwasser betrifft, ist verpflichtet, sich eingehend über die geltenden Bestimmungen zu informieren.

ORDNUNGSGEMÄßER BETRIEB
IHRER FETTABSCHEIDERANLAGE

Gemäß der DIN 4040-100 ist eine Fettabscheidungsanlage einmal im Monat zu leeren und zu reinigen. Die Entsorgungsintervalle sind so festzulegen, dass die Speicherfähigkeit des Schlammfanges und des Abscheiders nicht überschritten wird. Bei größeren Fettmengen sind die Intervalle entsprechend anzupassen. Die Entleerung und Reinigung ist von Fachpersonal durchzuführen.

  • Fachgerechtes Absaugen der Abscheiderinhalte

  • Vollständige Entleerung der Anlage

  • Entfernung von Ablagerungen

  • Fachgerechte Reinigung (nach Absprache)

  • Erstellung eines Begleitscheins bzw. Entsorgungsnachweises

Darüber hinaus sind Gewerbetreibende gesetzlich verpflichtet, ihren Fettabscheider einmal im Jahr einer professionellen Wartung zu unterziehen. Anhand von Sichtkontrollen werden die Einbauteile, Innenwände und Beschichtungen auf Schäden untersucht. Zusätzlich erfolgt eine Funktionskontrolle der elektronischen Einrichtungen und Installationen.

In 5-jährigen Rhythmen ist darüber hinaus eine Generalinspektion durch eine unabhängige Instanz zu terminieren. Die Generalinspektion darf nicht durch den Betreiber, den Installateur oder den Hersteller der Abscheideranlage durchgeführt werden.  Die Begutachtung findet auf Basis der DIN 4040-100, Ziffer 11.7.2 statt.

Eine Generalinspektion ist auch vor der Erstinbetriebnahme durchzuführen.

Mit einem verantwortungsvollen Verhalten schonen Sie Ihr Portemonnaie und die Umwelt.