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Gerne stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung und beantworten Ihnen alle Fragen rund um Ihren Fettabscheider.

DIE WICHTIGSTEN INFOS IM ÜBERBLICK

Gemäß der DIN 4040-100 ist eine Fettabscheidungsanlage einmal im Monat zu leeren und zu reinigen. Die Entsorgungsintervalle sind so festzulegen, dass die Speicherfähigkeit des Schlammfanges und des Abscheiders nicht überschritten wird.

Eine mangelhafte Pflege Ihrer Fettabscheideranlage kann zu starken Verschmutzungen, Ablagerungen und zu einem Ausfall der Anlage führen. Damit ihr Unternehmen reibungslos läuft, sollten sie die maximalen Speichermengen für Fett und Schlamm nicht überschreiten und die Entsorgungs- und Reinigungsintervalle einhalten.

Einmal im Jahr sind Gewerbetreibende gesetzlich verpflichtet, ihren Fettabscheider einer professionellen Wartung zu unterziehen. Anhand von Sichtkontrollen werden die Einbauteile, Innenwände und Beschichtungen auf Schäden untersucht und elektronischen Einrichtungen und Installationen auf Ihre Funktionsfähigkeit hin untersucht.

Alle 5 Jahre, sowie bei der Inbetriebnahme eines Abscheiders, ist eine Generalinspektion durchzuführen. Die Durchführung muss von einer fachkundigen, unabhängigen Instanz geleitet werden. Die Begutachtung findet auf Basis der DIN 4040-100, Ziffer 11.7.2 statt.

Kommunen können die Führung eines Betriebstagebuchs verlangen. Darin werden Entsorgungen, Wartungen, Generalinspektionen und sonstige mit dem Fettabscheider verbundene Aufgaben bzw. Betriebsmittel eingetragen.

Die Entsorgungsdauer hängt von den Reinigungsintervallen, dem Volumen der Anlage und den örtlichen Gegebenheiten ab. Zu einem Mehraufwand kann es bei stark verschmutzten Abscheidern, ausgehärteten Inhalten, zu langen Entsorgungszyklen oder bei eingeschränktem Zugang zur Anlage kommen.