– Innenliegend/freistehend: Diese Anlagen sind meist frei im Keller oder Nebengebäuden aufgestellt. Hier gilt es besonders die Gegebenheiten vor Ort zu prüfen, gibt es einen freien Zugang mit dem Saugschlauch zur Anlage, sowie einen Stellplatz für den Saugwagen um so einen reibungslosen Entsorgungsablauf zu gewährleisten. Einige Anlagen verfügen auch idealerweise über einen Außenstutzen zur Absaugung.
– Außenliegend/erdverbaut: Hierbei handelt es sich um Anlagen die im Boden verbaut sind, meistens ist nur der Schachtdeckel von außen erkenntlich. Auch hier gilt es die Entsorgungssituation vor Ort zu prüfen. Der Saugwagen muss einen geeigneten Stellplatz, sowie freien Zugang zur Anlage erhalten.
– Mobile Fettabscheideranlagen (Untertischabscheider): Hierbei handelt es sich um mobile Anlagen, meist mit einem Füllvolumen unter einem 1 cbm. Diese Anlagen stehen allerdings meist im Konflikt mit den bestehenden Hygieneverordnungen. Sollten Sie eine mobile Abscheideranlage betreiben, kommen Sie gerne bei weiteren Fragen direkt auf uns zu. Bitte beachten Sie hierzu auch Frage 21.